HNO Ärzte in Dresden und Freital
Die Übersicht enthält HNO Ärzte in Dresden und Freital, bei denen sie die ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe (Muster 15) erhalten können.
Dazu untersucht der HNO Arzt ihre Ohren. Er führt einen Hörtest durch und prüft, ob die Voraussetzungen des Kostenträgers für eine Hörgeräteversorgung vorliegen. Ist dies der Fall, stellt er die ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe (Muster 15) aus.
Diese bringen Sie bitte bei Ihrem ersten Termin mit. Damit können wir für Sie, die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Dies ist insbesondere bei der ersten Hörgeräteversorgung notwendig. Aber auch bei einer vorzeitigen Wiederversorgung z.B. bei einem Verlust des Hörgerätes oder einer Hörverschlechterung von mindestens 20dB. Die Ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe benötigen auch sogenannte WHO4 Kunden. Das sind Kunden mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, wo die Krankenkasse einen höheren Festbetrag zahlt.
Auch für die regelmäßige Nachbetreuung empfehlen wir mindestens einmal jährlichen Besuch bei ihrem HNO Arzt in Dresden oder Freital. Dieser überzeugt sich davon, dass mit ihren Ohren, medizinisch, alles in Ordnung ist.
Weitere Informationen zum Thema Hörgeräteversorgung finden Sie unter Tipps und Tricks und in unserem Lexikon.