Hier finden Sie Tipps und Tricks rund um das Thema Hörgeräte. Wir hoffen, damit schnell eine Antwort geben zu können. Dennoch kann Ihnen spezielle Fragen nur eine kompetente Hörakustikerin oder ein professioneller Hörgeräteakustiker beantworten.
Tipps und Tricks - Häufig gestellte Fragen
Die Krankenkassen übernehmen ca. 685,00€ für das erste Hörgerät. Für das zweite Hörgerät etwa 544,00€. Dazu kommen noch die Leistungen für die Otoplastiken oder die Im-Ohr-Schale. Gleichzeitig erhält der Hörgeräte-Akustiker für die Wartung und Instandhaltung des Hörgerätes 125,00€. Diese Reparaturpauschale ist für 6 Jahre festgelegt.
In diesem Falle müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass Sie Ihr Hörgerät verloren haben. Damit können wir bei Ihrer Krankenkasse eine neue Hörgeräteversorgung beantragen.
Das sollten Sie insbesondere während der Garantie nicht machen, da Sie dadurch die Garantie- bzw. Gewährleitungsansprüche verlieren.
Natürlich können Sie kontrolllieren, ob die Batterie voll ist, alle Öffnungen (Otoplastik, Cerumensiebe) frei sind. Nur das Hörgerät aufschrauben oder zu feste Schläuche mit Gewalt abmachen, dass sollten Sie nicht tun.
Besuchen Sie eine unserer Filialen. Wir helfen Ihnen gern und führen eine kostenlose Erstdiagnose durch.
Bei dem Pfeifen handelt es sich um einen Tinnitus, auch Ohrgeräusch genannt. Dieser hat verschiedene Ursachen. Durch das Tragen eines Hörgerätes wird in den meisten Fällen der Tinnitus überdeckt, ist also nicht mehr wahrnehmbar. In Ausnahmefällen kann sich der Tinnitus aber auch verstärken.
Nein, denn das Gegenteil trifft zu. Je öfter Sie Ihre Hörgeräte tragen,umso besser trainieren Sie das Hören mit den Hörsystemen und kommen mit der Zeit immer besser zurecht. Verarbeitet werden die Höreindrücke in unserem Gehirn – wenn Sie ankommen und dafür ist das Hörsystem verantwortlich. Vergleichen können Sie das am Besten mit dem Laufen, Gehen, Wandern oder auch Auto fahren. Je öfter und regelmäßiger man etwas trainiert oder übt, desto leichter fällt einem das erlernte. Im Idealfall vergessen Sie sogar, dass Sie einen kleinen Helfer im Ohr haben.
Sie bekommen von uns beim Abschluss der Hörgeräteversorgung Reinigungsmittel angeboten.
Damit können Sie z.B. Ihre Ohrstücke selber reinigen. Weiterhin können Sie mit Trockensystemen Ihre Hörgeräte trocknen und damit die Ausfallrate deutlich senken. Am Besten eignet sich dafür ein elektrisches Trockensysystem. Wir beraten Sie gern.
Eine hohe Ausfallrate von Hörgeräten kommt durch den Einsatz von Haarspray zustande. Die Empfehlung: Bevor Sie Haarspray benutzen, nehmen Sie bitte die Hörgeräte raus oder decken diese ab. Warten Sie bis das Haarspray angetrocknet ist, danach können die Hörgeräte wieder eingesetzt werden.
Weiterhin bieten wir regelmäßige Servicetermine an. Dabei werden Verschleißteile erneuert, das Hörgerät überprüft und bei Bedarf neu eingestellt.
Ihr Hörgerät muss sechs Jahren halten, danach haben Sie wieder Anspruch auf Leistungen Ihrer Krankenkasse.
Bei vielen Krankenkassen funktioniert das nach wie vor reibungslos, aber nicht (mehr) bei allen. Wir sagen Ihnen bei welchen.
Natürlich können Hörgeräte bei guter Pflege und einem regelmäßigen Service auch länger halten. Bei täglicher Nutzung des Hörgerätes gehen wir davon aus, dass das Hörgerät technisch verschlissen und nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik ist. Die Hersteller bringen aller zwei Jahre ein verbessertes Hörgerät an den Start, so dass Sie nach sechs Jahren die nächste oder sogar übernächste Hörgerätegeneration erleben können.
Sobald Sie eine Beeinträchtigung Ihres Hörvermögens bemerken. Das passiert z.B. bei Gesprächen in Gruppen oder auch beim Fernsehen. Man stellt z.B. den Fernseher immer lauter und versteht nicht mehr alles. Angehörigen und Freunde fällt dies meist eher auf.
Wenn Sie Klarheit über Ihr Hörvermögen haben möchten, vereinbaren Sie bei uns einen kostenlosen Hörtest.
Dabei schauen wir Ihnen in die Ohren und messen Töne und Sprache. Anschließend erhalten Sie eine professionelle Auswertung.
Das ist von Ihrer Krankenkasse abhängig.
Haben Sie noch nie Hörgeräte getragen, gehen Sie bitte zu ihrem HNO-Arzt. Dieser untersucht Ihre Ohren und den Gehörgang. Stellt er dabei einen Hörverlust fest, wird er Ihnen eine „Ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe“ (Muster 15) ausstellen.
Mit dieser Verordnung kommen Sie dann bitte zu uns.
Sind Sie schon Hörgeräteträger können Sie direkt zu uns kommen. Ausnahmen erläutern wir Ihnen gern vor Ort. Das betrifft z.B. eine vorzeitige Wiederversorgung bei Verlust.
Für Hörgeräte wurden spezielle Batterien entwickelt. Die Hörgerätebatterien zeichnen sich durch eine gleichbleibende Spannung aus. Die Lebensdauer der Batterien richtet sich nach der Batteriegröße und nach der mAh- Zahl.
Wir sind mit zwei Ohren auf die Welt gekommen und sollten deshalb auch mit zwei Ohren hören, d.h. auch zwei Hörgeräte tragen.
Räumliches Hören und Richtungshören erreichen Sie nur mit zwei Ohren.
Wir empfehlen immer eine beidohrige Hörgeräteversorgung, wenn sie notwendig ist, d.h. beide Ohren einen Hörverlust aufweisen. Letzten Endes entscheiden jedoch Sie, ob Sie zwei Hörgeräte oder lieber nur ein Hörgerät tragen möchten.
Würden Sie noch ein Monokel wählen beim Augenoptiker?
Um diese Frage zu beantworten, unterhalten wir uns ausführlich mit Ihnen. Dabei erkunden wir gemeinsam Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Z. B. ob Sie noch ins Theater gehen oder ob Sie lieber Fernsehen oder ob Sie viel telefonieren, weil die Kinder nicht vor Ort sind. An Hand dieser Informationen wählen wir gemeinsam die Hörgeräte aus, die in Frage kommen. Bei einer vergleichenden Anpassung lernen Sie die/ das Hörgerät kennen.
Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht.
Es gibt sowohl zuzahlungsfreie Hörgeräte als auch Hörgeräte mit Zuzahlung. Der Betrag ist unter anderem von der verwendeten Technik die in dem Hörgerät steckt und von der Größe des Hörgerätes abhängig.
Die Kosten sind in erster Linie von Ihren Wünschen und Bedürfnissen sowie Ihren Möglichkeiten abhängig.
Sind Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, müssen Sie die Hilfsmittelgebühr, in Höhe von 10,-€ pro Hörgerät bezahlen.