Schwerhörigenausweis zur Vermeidung der Maskenpflicht?

Schwerhörigenausweis zur Vermeidung der Maskenpflicht?

Schwerhörigenausweis zur Vermeidung der Maskenpflicht?

Das aktuelle Infektionsschutzgesetz sieht u.a. wieder die Einführung der Maskenpflicht vor. Dazu gibt es im Internet Portale wie zum Beispiel https://www.maskenfrei.express , um die Maskenpflicht, mit dem dort bestellbaren Ausweis, zu umgehen.

Die Meinung des Portals

Die Kunden des Portals bräuchten lediglich eine Schwerhörigkeit attestiert bekommen, die laut dem Anbieter „faktisch auf jeden Jugendlichen und Erwachsenen zu. Jeder siebte Erwachsene ist davon stark betroffen, ab 65 jeder zweite. Fast jeder Jugendliche und fast jeder Erwachsene hat einen zumindest geringgradigen Hörverlust.“ Durch den angebotenen Hörtest sollen Sie ihren Hörverlust nachweisen. Dann können sie gegen Bezahlung einen offiziell aussehenden „Schwerhörigenausweis“ erhalten. Dieser soll den Kontrolleuren, z.B. im öffentlichen Nahverkehr, die Entbindung von der Maskenpflicht nachweisen. Laut der Website sei jemand schon bei einem Prozent der Reduzierung der Hörleistung schwerhörig.

Auf der anderen Seite argumentiert der Geschäftsführer von dem Portal, dem das Unternehmen hinter dem Angebot gehört: „Ein Grad der Schwerhörigkeit wird im Gesetzestext nicht festgelegt. Auch wird ein ärztliches Attest hierüber nicht verlangt. Es bleibt jedem selbst überlassen, diesen Umstand bei sich zu prüfen und festzustellen.“

Die Argumente des Bundesgesundheitsministerium

Dem wiederum widerspricht das Bundesgesundheitsministerium. Laut dem Infektionsschutzgesetz sind zwar gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen von der bundesweit geltenden Maskenpflicht ausgenommen, aber, laut dem Ministerium dient die Ausnahme dazu, „die Verhältnismäßigkeit von grundrechtseinschränkenden Regelungen zu wahren, da den eingeschränkten Personen das Tragen einer Maske nicht zugemutet werden kann. Darunter fallen keine Personen, die nur eine geringfügige Beeinträchtigung des Gehörs haben, da diesen das Tragen einer Maske zugemutet werden kann. „Auch sei ein von einem privaten Unternehmen ausgestellter Ausweis rechtlich nicht maßgeblich für die Freistellung von der Maskenpflicht, so ein Sprecher vom Bundesgesundheitsministerium“.

Kritisch auseinander gesetzt hat sich mit dem Thema auch der tagesschau-faktenfinder.

Tatsache …

… ist, dass Menschen mit Hörgeräten und Maske große Schwierigkeiten haben. Nicht nur beim Verstehen, sondern auch beim Auf- und Absetzen der Maske. Insbesondere Hinter-dem-Ohr- Hörgeräte (HdO) können dabei schnell verloren gehen. Menschen mit einer starken Schwerhörigkeit oder bei Gehörlosigkeit können mit Maske keiner Kommunikation folgen und damit nicht am Leben teilnehmen. Weshalb nicht? Weil diese Menschen bei ihrem Gesprächspartner von den Lippen ablesen müssen. Und das ist schlicht und einfach mit Maske nicht möglich. Hier hilft respektvolles und verständnisvolles miteinander.

Unabhängig davon prüfen wir gerne, ob Sie einen Hörverlust haben. Dazu können Sie einen Termin in Ihrer Nähe – mit maximaler Hygiene-Sicherheit – vereinbaren. Sie erreichen uns in:

Dresden Löbtau Rudolf-Renner-Str. 30, 01159 Dresden Tel.: 0351 4215457

Dresden Strehlen Lockwitzer Str. 3, 01219 Dresden Tel.: 0351 4662929

Dresden Blasewitz Naumannstr. 8, 01309 Dresden Tel.: 0351 31296768

Freital Dresdner Str. 243, 01705 Freital Tel.: 0351 6493103

Wir freuen uns über ihre Onlineterminbuchung .